Ihr Recht zur eigenen Auskunft auf SCHUFA-Einträge

Anträge für Löschung von negativen SCHUFA-Einträge
Jede Person hat laut Bundesdatenschutzgesetz das Recht auf eine Auskunft über die eigenen Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind. Dies ermöglicht die Kontrolle der Auskunfts-Daten sowie die Korrektur von ggf. falschen Inhalten. Die Schufa-Eigenanfrage wird entweder mündlich, bei persönlichen Erscheinen in einer der Geschäftsstellen der SCHUFA gewährt oder schriftlich zugestellt.

Die schriftliche Auskunft wird allerdings nicht kostenlos erstellt, hier verlangt die SCHUFA derzeit eine Auskunftsgebühr von 7,80 Euro. Fehlerhafte Eintragungen können nach deren Feststellung mit der zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle korrigiert werden. In diesem Fall werden die ggf. betroffenen Vertragspartner der Schufa zur Abstimmung hinzu gezogen. Unkorrekte Angaben werden berichtigt bzw. unzulässige Eintragungen gelöscht. Fehlerhafte Eintragungen können nach deren Feststellung mit der zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle korrigiert werden. In diesem Fall werden die ggf. betroffenen Vertragspartner der Schufa zur Abstimmung hinzugezogen. Unkorrekte Angaben werden berichtigt bzw. unzulässige Eintragungen gelöscht.

In strittigen Fällen oder bei Fragen zur Eigenauskunft bietet die SCHUFA eine
Verbraucher-Service Hotline (0180 5 724832*) an.
Bei Streitigkeiten zu unrichtigen Daten kann zur Unterstützung auch die
Verbraucherzentrale Hannover eingeschaltet werden.

* Der Anruf verursacht Kosten – Informationen zu Service-Hotline-Nummern

Weiterführende Informationen zur SCHUFA - Überblick

Ratenkredit Die Schufa-Auskunft - Die übermittelten Daten
Barkredit Die Schufa und seine Geschäftspartner
Ratenkredit Die Schufa Eigenauskunft - Informationen zukommen lassen
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Ratenkredit Kritiken und Probleme mit der Schufa
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